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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Kurz und Bündig:
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGBs bzw. HGBs.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der One
Point Storage Systems GmbH.
Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Bestellungen über den Onlineshop sind freibleibend, Irrtum und
Zwischenverkauf vorbehalten.
Bestellungen werden erst nach Erhalt der von uns per Email oder Fax
versendeten Auftragsbestätigung
oder mit Lieferung wirksam.
wichtiger Hinweis :
Die automatische Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung in unserem
Shop ist keine
Auftragsbestätigung
Ausführlich:
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma One Point Storage Systems GmbH .
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen.
Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abnahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Bei sofortiger Abholung oder Lieferung kann die schriftliche
Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das
darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung
stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Produktbeschreibende Angaben wie Zeichnungen, Bilder, Abbildungen, Maß-,
Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf
Verwendbarkeit von Geräten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen
produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die
Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
3. Preise
Die vereinbarten Preise sich ab Lager Bodenheim ohne Installation, Schulung oder
sonstige Nebenleistungen.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs-,
und Transportkosten. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt
nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungskosten werden berechnet.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der
Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
4. Lieferung und Lieferfristen:
Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung oder Nichterfüllung des
vereinbarten Liefertermins können nicht geltend gemacht werden. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen
unvorhersehbaren Ereignissen (hierzu zählen Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen)
gleichgültig ob im eigenen Betrieb oder bei einem Zulieferanten, befreien uns in
jedem Fall von einer Verpflichtung zur Einhaltung des Liefertermins und
berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen irgendwelcher Art ist ausgeschlossen.
4.1. Mögliche Zahlungsarten: Bei uns können Sie wahlweise per Vorkasse,
Nachname oder Rechnung bestellen. Erstbestellungen werden immer per
Nachname versendet.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer
sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Käufer unser Eigentum. Bei Verarbeitung
der gelieferten Waren werden wir Eigentümer der neu hergestellten Sachen.
Durch Weiterverkauf entstandene Forderungen gelten als an uns abgetreten.
Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
6. Gewährleistung
Auf die von uns gelieferten Waren leisten wir bei sachgemäßem Einsatz eine
Gewährleistung von einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Lieferdatum. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer
Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von One Point die
Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller
Ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. One Point wird den Kunden hierbei
Unterstützen. Im Übrigen bleibt der Gewährleistungsanspruch des Kunden unberührt.
Werden Wartungs- und Betriebsanleitungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder sonstige Eingriffe vorgenommen, so
entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch soweit der Mangel auf
unsachgemäße Benutzung, Lagerung, Versendung und Handhabung des Gerätes
zurückzuführen ist. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.
7. Mängelrügen
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel,
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Mängel können
nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich gerügt werden.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Rücksendung der gerügten Teile,
nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, werden
wir unseren Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten durch Kopien gesichert
sind.
Durch Reparatureingriffe und Austausch können die Daten verloren gehen.
Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und
hieraus resultierende Folgeschäden.
8. Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den
deutschen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft.
Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen
Einwilligung unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher
behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist
für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.
9. Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Jede Änderung und
abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person
des öffentlichen Rechts ist, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Erfüllungsort ist unser jeweiliger Geschäftssitz.
10. Druckwerkzeuge und sonstige Produktionsmittel wie Klischees, Filme,
Stanzwerkzeuge, Digitale Druckdaten und sonstige Produktionshilfsmittel
bleiben unser Eigentum, auch wenn die durch deren Herstellung
entstehenden Kosten teilweise oder vollständig in Rechnung gestellt und
vom Kunden Bezahlt wurden.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben sowohl die Gültigkeit des
Vertrages als auch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gilt
eine Regelung, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was rechtlich
oder wirtschaftlich beabsichtigt wurde.
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